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Medizinrecht

30.01.2012 Eigendiagnose von sachkundigem Patienten

Auch wenn ein selbstbewusst und sachkundig auftretender Patient eine laienhafte Eigendiagnose stellt, muss ein Arzt diese kritisch betrachten und den Patienten sorgfältig und medizinisch umfassend befragen. Wird aufgrund einer unzureichenden Anamnese die sonst zweifelsfrei erforderliche Hinzuziehung eines anderen Facharztes unterlassen, haftet der erstbehandelnde Arzt den Hinterbliebenen auf Schadensersatz.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30.01.2012, Aktenzeichen 5 U 857/11

17.08.2011 Mindestmenge für Knieprothesen unwirksam

Das Landessozialgericht Potsdam hat die Geltung einer Mindestmenge von 50 Behandlungsfällen in der Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen ("künstliches Kniegelenk") für unwirksam erklärt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte eine Mindestmenge von 50 Behandlungsfällen pro Krankenhaus und Kalenderjahr für Kniegelenk-Totalendoprothesen eingeführt. Hiergegen hatte eine Brandenburger Klinik geklagt. Zur Begründung führte die Klinik an, sie sei nicht in der Lage, die Leistung durch qualifizierte Spezialisten zu erbringen und dürfe durch die Mindestmengenregelung nicht daran gehindert werden, diesen Eingriff anzubieten.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2011, Aktenzeichen L 7 KA 77/08

10.08.2011 Praxisgebühr und Notfallvergütung

Die Krankenversicherung kann dann, wenn sich aus der Abrechnung ergibt, dass ein Leistungserbringer in einem Quartal in mindestens 10% der Behandlungsfälle, in denen die Zuzahlung nach § 28 IV Sozialgestezbuch V zu erheben ist, die Zuzahlung nicht erhoben hat, die Differenz zwischen einzubehaltender und einbehaltener Zuzahlung zurückbehalten. Diese Regelungen sind auf ein Krankenhaus anwendbar, wenn es an der ambulanten Notfallversorgung der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2011, Aktenzeichen S 71 KA 62/10 und Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2011, Aktenzeichen S 83 KA 395/10

18.07.2011 Kein Anfechtungsrecht des Vertragsarztes

Zur Entscheidung über Streitverfahren, die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen betreffend, sind die Kammern für Krankenversicherungsrecht zuständig. Es handelt sich nicht um Streitigkeiten des Vertragsarztrechts.

Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 18.07.2011, Aktenzeichen S 1 KR 325/10

17.03.2011 Airflow- Zahnreinigung

Es galt die Strafbarkeit einer „selbständigen Zahnkosmetikerin“ zu beurteilen. Die gelernte zahnmedizinische Fachassistentin führte in ihrem Zahnkosmetikstudio Behandlungen mit einem sogenannten Airflow-Pulverstrahlgerät in dem Wissen durch, nicht zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt zu sein. Das Arbeitsgericht unterstellt das Airflow-Verfahren- also Zahnreinigungen- und somit einen großen Bereich der zahnkosmetischen Behandlungen dem zahnärztlichen Vorbehalt. Es stellt klar, dass der Zahnarztvorbehalt dem Schutz des Patienten dient.

Arbeitsgericht Nürtingen, Urteil vom 17.03.2011, Aktenzeichen 16 Cs 115 Js 93733/08

14.02.2011 Skonto auf Privatrezepte unzulässig

Das Landgericht Tübingen hat einem Apotheker untersagt, in seinem Kundenmagazin unter der Rubrik „Ihr Plus bei uns“ zu bewerben, dass er, neben anderen Vergünstigungen, 3% Skonto auf Privatrezepte oder auf Rezeptgebühren erlasse. Der Apotheker war der Auffassung, Skonti seien keine Rabatte, sondern eine Vergütung für sofortige Bezahlung. Das Gericht teilte die Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale, dass die Skonto-Gewährung gegen die Preisbindung für Arzneimittel und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Jeder Eingriff in das für alle Apotheken vorgegebene Preisgefüge sei unzulässig, die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes dürften nicht unterlaufen werden.

Landgericht Tübingen, Urteil vom 14.02.2011, Aktenzeichen 20 O 47/09

10.02.2011 Anfahrtsdauer eines Belegarztes

Der Bundesgerichtshof entscheid unlängst, dass ein Belegarzt unter normalen Umständen von seiner Wohnung aus seine Belegabteilung in maximal 30 Minuten zu erreichen in der Lage sein muss, um eine Zulassung als Belegarzt zu erhalten. Damit folgt der BGH den Überlegungen des Landessozialgericht Schleswig-Holstein. Die Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Würtemberg, welches eine Fahrtzeit von 40 Minuten für noch ausreichend hielt, ist damit als nicht mehr aktuell anzusehen. Somit sollte bei der Neugründung oder dem Umzug von Praxen der Standortfaktor mit einkalkuliert werden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011, Aktenzeichen III ZR 310/09