Insolvenzrecht
19.05.2011 Patronatserklärung der Muttergesellschaft
Erteilt die Muttergesellschaft eines Konzerns gegenüber dem Gläubiger einer Tochtergesellschaft eine harte Patronatserklärung, so beseitigt dies die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft nicht. Ebenso wenig wird die Kenntnis des Gläubigers vom Bestehen des Insolvenzgrundes durch die Erklärung beseitigt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.05.2011, Aktenzeichen IX ZR 9-10, IX ZR 9/10
10.03.2011 Beschwerdebefugnis bei Ablehnung von Gläubigerversammlung
Gläubiger eines Insolvenzverfahrens können gegen die Entscheidung des Gerichts, die Einberufung einer Gläubigerversammlung abzulehnen, nur dann Beschwerde einlegen, wenn der Gläubiger oder die Gemeinschaft der betreibenden Gläubiger das Quorum nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 InsO erfüllt. Begründet wird die Einschränkung insbesondere mit den vom Gesetzgeber aufgestellten Grundsätzen des Verfahrensfortgangs und der Verfahrensökonomie. Diese würden zu stark eingeschränkt, wenn jedem Gläubiger ein Beschwerderecht zustehen würde.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2011, Aktenzeichen IX ZB 212/09
03.02.2011 Insolvenzanfechtung vor Vollstreckungsversuch
Eine freiwillige Zahlung einer fälligen Forderung durch den vor der Insolvenz stehenden Schuldner ist durch den Insolvenzverwalter anfechtbar, wenn der Gläubiger die Krise des Schuldners bei Entgegennahme der Zahlung bereits kannte und die Zahlung in den letzten drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags erfolgte. Nicht anfechtbar ist hingegen der Zugriff eines Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners im Wege der Zwangsvollstreckung. Trägt der Schuldner jedoch zum Erfolg der Zwangsvollstreckung aktiv oder passiv bei, erfolgt die Vermögensverschiebung nicht mehr allein in Folge einer Vollstreckungsmaßnahme, sondern auch aufgrund eines selbstbestimmten Handelns. Die Zahlung ist dann anfechtbar. Einen solchen Fall nahm der Bundesgerichtshof an, wenn der Schuldner eine sonst unvermeidliche Kassenpfändung durch Zahlung an den anwesenden Vollziehungsbeamten des Finanzamts dadurch abwendet, dass er zuvor die Kasse in Erwartung des Vollstreckungsversuchs gezielt aufgefüllt hat, um eine Befriedigung des Gläubigers zu ermöglichen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2011, Aktenzeichen IX ZR 213/09
18.10.2010 Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH
Ein GmbH-Geschäftsführer ist zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft an Dritte geleistet hat. Zum Nachweis des Verschuldens des Geschäftsführers kann sich der Insolvenzverwalter auf die Darlegung der rechnerischen Überschuldung anhand von Liquidationswerten beschränken. Demgegenüber obliegt dem Geschäftsführer die Darlegungs- und Beweislast für eine von ihm behauptete positive Fortführungsprognose, mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2010, Aktenzeichen II ZR 151/09
15.10.2010 Schwierigkeit bedeutet nicht Unfähigkeit
Ein Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners auch über die gesetzliche Dreimonatsfrist hinaus anfechten, wenn dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt war (§ 130 InsO). Der Insolvenzverwalter kann dann an den Gläubiger erfolgte Zahlungen zurückfordern. Nicht jede Zahlungsschwierigkeit eines Unternehmens muss jedoch auf eine bereits bestehende Zahlungsfähigkeit hindeuten.
Nicht allein daraus, dass ein Schuldner seinen Gläubiger wissen lässt, es sei ihm derzeit nicht möglich, die offenen Forderungen zu begleichen, kann die Kenntnis der tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit gefolgert werden. Diese Mitteilung kann auch lediglich auf eine Unternehmenskrise hinweisen. Entscheidend ist stets eine Gesamtschau aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.10.2010, Aktenzeichen: 24 C 318/10.
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