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Handelsvertreterrecht

04.08.2011 Maklerhaftung: Beratung über Fondspolice

Behauptet der Versicherungsnehmer, vom Versicherungsmakler über die Funktion einer Fondspolice nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, muss der Makler substanziiert vortragen, dass er den Versicherungsnehmer umfassend aufgeklärt hat.

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 4.8.2011, Aktenzeichen 9 S 99/10

04.05.2011 Anspruch des Handelsvertreters auf Überlassung

Ein Unternehmen kann dem Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nicht entgegenhalten, dass der Geschäftsbetrieb insgesamt veräußert wurde und demzufolge der vom Vertreter bislang betreute Kundenstamm von seinem Auftraggeber tatsächlich nicht weiter beliefert werde. Denn für das Unternehmen können sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Vorteile aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen neuen Kunden auch daraus ergeben, dass der Unternehmer bei einer Veräußerung seines Unternehmens den vom Handelsvertreter geworbenen Kundenstamm mitveräußern und hierdurch ein höheres - nicht unbedingt gesondert beziffertes - Entgelt erzielen kann. Dieser wirtschaftliche Vorteil wird nicht dadurch hinfällig, dass der entsprechende Kundenstamm tatsächlich nicht weiter beliefert wird. Im Übrigen macht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig, wenn es dem Handelsvertreter die beabsichtigte Veräußerung des Betriebes nicht rechtzeitig mitteilt. Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich in diesem Fall danach, welche Vergütung der Handelsvertreter bei rechtzeitiger Mitteilung und daraufhin ausgesprochener Kündigung anderweitig hätte erzielen können.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.5.2011, Aktenzeichen VIII ZR 11/10.

20.01.2011 Buchauszüge

Eine im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanten Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug kann dadurch erreicht werden, dass einer Aufstellung Abdrucke von Auftrags- und Rechnungsunterlagen beigefügt werden, welche problemlos zugeordnet werden können. Hat der Unternehmer in einem Buchauszug auf einen Aktenordner Bezug genommen, wird sein Inhalt Teil des Buchauszugs und unterliegt ebenfalls den Anforderungen, die hinsichtlich Klarheit, Ordnung und Übersichtlichkeit an einen Buchauszug zu stellen sind.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.1.2011, Aktenzeichen I ZB 67/09