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Erbrecht

14.12.2011 Ersatz der Beerdigungskosten

Derjenige, der die Beerdigung eines Verstorbenen veranlasst, kann einen Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grund-sätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 670, 677, 683 BGB gegen den totenfürsorgeberechtigten und –verpflichteten An-gehörigen haben, ohne dass § 1968 BGB eine Sperrwirkung entfal-tet. Die Reihenfolge der totenfürsorgeberechtigten und –verpflichteten Angehörigen steht nicht unabänderlich fest.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2011, Aktenzeichen IV ZR 132/11

30.11.2011 Schenkung eine Immobilie

Überträgt ein Elternteil an einen Abkömmling eine Immobilie und überträgt der Abkömmling ½ Miteigentumsanteil als ehebedingte Zuwendung auf seine Ehefrau, liegt eine freigebige Zuwendung des Schwiegervaters an die Schwiegertochter nicht vor. Die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Schenkungsteuerbescheides sind erfüllt.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30.11.2011, Aktenzeichen II B 60/11

15.11.2011 Gültigkeit einer Vollmacht

Eine transmortale Vorsorgevollmacht verliert nach Eintritt des Erbfalles auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung ihre Gültigkeit nicht.

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 15.11.2011, Aktenzeichen 34 Wx 388/11

09.11.2011 Beschwer des Erben

Die Beschwer des nach § 2314 BGB zur Auskunft an den Pflichtteilsberechtigten verurteilten Erben richtet sich allein nach dem für die Erteilung erforderlichen Aufwand. Setzt das Amtsgericht einen höheren Streitwert fest, nach dem die Berufung zulässig wäre und entscheidet über die Zulassung der Berufung nach § 511 IV ZPO nicht, weil es rechtsirrtümlich davon ausgeht, dass sein Urteil ohnehin aufgrund einer ausreichenden Beschwer für den Erben mit der Berufung anfechtbar ist, ändert dies hieran nichts.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2011, Aktenzeichen IV ZB 23/10

26.10.2011 Gesetzliches Erbrecht

Nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb, haben kein gesetzliches Erbrecht. Die damit verbundene Benachteiligung dieser Kinder ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt und daher nicht zu bestanden. Dem steht auch nicht etwa die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009 entgegen, dass diese Regelung gegen Artikel 8 Absatz 1, 14 EMRK verstoße. Der europäischen Rechtsprechung lässt sich vielmehr entnehmen, dass der Gesetzgeber keineswegs verpflichtet war, die Rechtslage auch für die Zeit vor Verkündung dieser Entscheidung zu ändern.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2011, Aktenzeichen IV ZR 150/10

13.09.2011 Formelle Anforderungen an Zusätze zu Testament

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München müssen auch Zusätze zu einem handschriftlichen Testament mit einer Unterschrift versehen werden. Nur so entfaltet der zusätzlich erklärte Wille auch seine Wirksamkeit. Zum Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines nicht mehr urkundlich vorhandenen Testaments reichen bloße Äußerungen des Testierenden gegenüber Zeugen nicht aus. Zusätze, welche nicht ebenfalls unterschrieben wurden, sind wegen der fehlenden Unterschrift formunwirksam. Gemäß § 2247 BGB muss ein nicht notariell beurkundetes Testament eigenhändig geschrieben und am Schluss der Urkunde unterschrieben werden. Die Unterschrift ist zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit und soll die Urheberschaft, die Ernsthaftigkeit und die räumliche Abgeschlossenheit des Testaments sicherstellen.

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13.09.2011, Aktenzeichen 31 Wx 298/11

09.08.2011 Akteneinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Akteneinsicht beim Nachlassgericht einschließlich Akteneinsicht in das Nachlassverzeichnis. Der Pflichtteilsberechtigte hat ein berechtigtes Interesse daran, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, weil dies sein Vorgehen gegen den Erben und Pflichtteilsschuldner beeinflussen kann. Ein schutzwertes Interesse der Erben, die Nachlassaufstellung von der Akteneinsicht auszunehmen, ist nicht zu erkennen.

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.08.2011, Aktenzeichen 6 WE 206/11

18.07.2011 Pflichtteilsstrafklausel

Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel erfordert ein ernsthaftes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben, nicht aber eine erfolgreiche oder gar gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.07.2011, Aktenzeichen I-3 WX 124/11

07.06.2011 Abhebungen durch Lebensgefährtin

Hebt die Lebensgefährtin des Erblassers noch zu dessen Lebzeiten Barbeträge von seinem Konto ab, deren Verbleib nach dem Erbfall nicht mehr aufzuklären ist, so kommt dem Umstand, dass der Erblasser die Abhebungen nicht gerügt hat, besondere Bedeutung zu. Selbst wenn er nach einem Schlaganfall zu 100 % schwer behindert und pflegebedürftig war, genügt der Umstand, dass wegen nach wie vor bestehender Geschäftsfähigkeit auf die Einrichtung einer Betreuung verzichtet wurde, um eine Herausgabepflicht seiner Lebensgefährtin an die Erben zu verneinen.

Landgericht München I, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen 34 O 25145/09

04.05.2011 Abfindung für Verzicht auf Erbenstellung steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Abfindung, die als Gegenleistung für den Verzicht auf ein vermeintliches Erbrecht bezahlt wird, nicht der Erbschaftsteuer unterliegt. Im zugrunde liegenden Falle hatte ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hatte. In der Folge stritten die eingesetzten Erben darüber, ob das zuletzt gefertigte Testament wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers wirksam ist. Im Rahmen eines Prozessvergleichs verzichtete der in dem früheren Testament Bedachte schließlich gegen Zahlung einer Abfindung auf seine Erbenstellung.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.05.2011, Aktenzeichen AZR II R 34/09

08.02.2011 Vermächtnis einer Immobilie an einen Minderjährigen

Vermacht ein Erblasser seinem minderjährigen Kind eine Immobilie, so bedarf es zur Grundstücksauflassung der Genehmigung durch einen zu bestellenden Ergänzungspfleger. Zwar ist das der Eigentumsübertragung zugrunde liegende Vermächtnis für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft und die Auflassung dient ausschließlich der Erfüllung einer durch das Rechtsgeschäft von Todes wegen wirksam begründeten Verbindlichkeit. Gleichwohl können die Eltern die Auflassung für diesen nicht erklären, weil die Ausnahme von dem Vertretungsverbot nicht gilt. Zu berücksichtigen ist der Zweck der Bestimmung, Kollisionen zwischen den Interessen des Kindes und den Interessen seiner Eltern zu vermeiden, wenn das in Erfüllung der Verbindlichkeit bestehende Rechtsgeschäft über den Erfüllungserfolg hinaus zu rechtlichen Nachteilen für den Vertretenden führt.

Oberlandesgericht München, Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen 34 Wx 18/11

19.01.2011 Der Pflichtteilsverzicht eines Behinderten

Eine Leistungsbezieherin machte von ihrem Recht aus § 2346 Abs. 2 BGB Gebrauch, die Entstehung des Pflichtteilsanspruches auszuschließen. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie sind Rechtsgeschäfte, die das bürgerliche Recht vorsieht, wirksam, solange sie nicht gegen entgegenstehende Gesetze verstoßen. Nur in engen begrenzten Ausnahmefällen kann ihnen gleichwohl die Wirksamkeit versagt werden, wenn dies aufgrund übergeordneter Wertungen, etwa infolge objektiver Wertentscheidungen der Grundrechte, die über Generalklauseln, wie § 138 Abs. 1 BGB in das Zivilrecht hineinwirken, erforderlich ist. Eine derartige Sittenwidrigkeit kann der Bundesgerichtshof in derartigen Fällen grundsätzlich nicht erkennen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2011, Aktenzeichen IV ZR 7/10

18.01.2011 Kein Akteneinsichtsrecht für Erbenermittler

Sind die Erben eines Nachlasses nicht bekannt, werden nicht selten sogenannte Erbenermittler beauftragt, den oder die Erben ausfindig zu machen. Meist handelt es sich dabei um spezialisierte Privatdetektive und Auskunfteien. Einem Erbenermittler kann die Einsicht in Nachlassakten verweigert werden. Das Recht auf Akteneinsicht setzt stets ein vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art voraus. Hierzu zählt nicht das allgemeine berufliche Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.01.2011, Aktenzeichen AZR 1 W 340/10

18.10.2010 Gemischte Schenkung und Beweislast

Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn der objektive Wert der unentgeltlichen Zuwendung gemessen an der Gegenleistung weniger als 50 % beträgt (hier 32,55 %). Die Beweislast, dass der subjektive Tatbestand einer Schenkung erfüllt ist, trifft denjenigen, der sich auf die Schenkung beruft. Etwaige Bereicherungsansprüche des Über-nehmers wegen zweckgerichteter Leistungen für die Immobilie vor Übergabe, können eine Entgeltlichkeit begründen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2010,Aktenzeichen X ZR 45/10

06.05.2010 Hartz IV trotz erbrechtlichem Pflichtteil

Die Verwertung eines Pflichtteilsanspruches, der aus einem sog. Berliner Testament resultiert, kann eine besondere Härte im Sinne des § 7 SGB II darstellen und muss einem Anspruch auf Hartz IV nicht entgegenstehen. Eine besondere Härte scheidet aus, wenn ausreichend Barvermögen zur Auszahlung vorhanden ist und die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches innerhalb der Familie nicht als „Affront“ empfunden wird.

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.05.2010, Aktenzeichen B 14 AS 2/09