Bensheim

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Wettbewerbsrecht

Werben in den Grenzen des Rechts.


Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit den Grenzen und den Möglichkeiten eines Unternehmens, für sein Produkt oder seine Dienstleistung zu werben.

Da unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung vom Grundgedanken des Liberalismus geprägt ist, sind Wettbewerbshandlungen nur in Ausnahmefällen verboten, beziehungsweise zu untersagen. Die Grenzen von Wettbewerbshandlungen normiert das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG). So sind Wettbewerbshandlungen unter anderem dann untersagt, wenn Waren oder Dienstleistungen Dritter verunglimpft werden, Werbung irreführend ist oder wenn Wettbewerber gezielt behindert werden.

Sobald ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, stehen anderen Marktteilnehmern Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zu, die schnellstmöglich durchgesetzt werden sollten. Neben der Abwehr von unerlaubten Wettbewerbsverstößen gewinnt immer mehr die Beratung von Unternehmen an Bedeutung, die Werbemaßnahmen ergreifen möchten und diese Maßnahmen zuvor auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht überprüfen lassen möchten.

Gerade auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts findet immer noch eine Rechtsfortbildung durch die jeweils befassten Gerichte statt, sodass insbesondere eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen ist.

Wir helfen Ihnen bei Fragen oder Problemen wettbewerbsrechtlicher Art, angefangen von der Rechtsberatung, über die außergerichtliche Vertretung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.