Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter in der
Versicherungswirtschaft


Ein Unterbereich des Handelsrechts ist das Vertriebsrecht. Es umfasst das Handelsvertreterrecht, Versicherungsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und das Franchising.


Wir haben uns in unserer Sozietät hauptsächlich dem Handelsvertreterrecht verschrieben. Das Handelsvertreterrecht (§§ 84-92 HGB) regelt, wie der Name schon sagt, die Ansprüche von Handelsvertretern. Besonders streitig sind im Handelsvertreterrecht regelmäßig Provisionsansprüche des Handelsvertreters aus den von ihm vermittelten Geschäften, die Zulässigkeit von Wettbewerbstätigkeiten und mögliche Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Charakteristisch für das Handelsvertreterrecht sind insbesondere kurze Verjährungsfristen. Um den Besonderheiten der aktuellen Rechtsprechung Rechnung tragen zu können, ist ein Rechtsberater dringend erforderlich.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen und Streitigkeiten des Handelsvertreterrechts. Unsere Kanzlei kann hierbei auf eine jahrelange umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet zurückgreifen, insbesondere bei Handelsvertretern der Versicherungswirtschaft.