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Die Lagerung einer Tauchausrüstung im Wert von fast 15.000 Euro in einem lediglich mit einem Vorhängeschloss gesicherten Holzlatten-Kellerverschlag eines Mehrfamilienwohnhauses ist grob fahrlässig. In diesem Fall darf der Versicherer die Versicherungsleistung um 50 Prozent kürzen.