Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Eine Einkommenssteuererstattung darf auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung wie das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, dieses Vorgehen verletzt nicht das Grundrecht auf Eigentum gemäß Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz. Eine Grundsicherungsempfängerin war in der Angelegenheit vor Gericht gezogen. Doch das BverfG gab ihr nicht Recht, die Richter sahen in der Anrechnung nicht einer Verminderung des als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruches sondern eine sich dadurch ergebende Verringerung ihres Sozialleistungsanspruches.