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Der "Aussteuerungsbetrag", den die Bundesagentur für Arbeit seit 2005 an den Bund abführen musste, sowie der ähnlich konzipierte "Eingliederungsbeitrag", der den Aussteuerungsbeitrag seit 2008 ersetzt hat,sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu diesen Instrumenten, die Zahlungen in insgesamt zweistelliger Milliardenhöhe zum Gegenstand haben, kam es daher nicht.