Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss Meldeaufforderungen der Job-Center nachkommen. Diese erstatten dann auch die Fahrtkosten, allerdings meist in geringerer Höhe, als von den Betroffenen erwartet. Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Fahrtkosten vollständig zu ersetzen sind.