Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Vertragsrecht

Verträge gestalten, prüfen und schließen


Keine Unterschrift ohne Anwalt!

Verträge dienen hauptsächlich der Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten. Zu unseren Tätigkeiten im Vertragsrecht zählen nicht nur die Ausgestaltung zukünftiger Verträge, sondern auch die Beurteilung und Prüfung vorhandener Verträge und gegebenenfalls ihre Abänderung oder Anpassung. Wir stehen Ihnen jederzeit als Berater zur Seite und nehmen auf Wunsch auch an Vertragsverhandlungen teil, damit Ihre Interessen und Ziele stets bestmögliche Berücksichtigung erfahren.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche aus einem Vertrag zu realisieren. Oder wir helfen Ihnen, Ansprüche abzuwehren, wenn ein Vertragspartner zu Unrecht Ansprüche gegen Sie erhebt.

Manche Verträge, wie z.B. solche, die eine Übereignung von Grundstücken zum Inhalt haben, sind notariell zu beurkunden. Andere Verträge, wie z.B. Kaufverträge über Kraftfahrzeuge, können ohne Beurkundung geschlossen werden. Auch über diese formellen Voraussetzungen klären wir Sie dank unseres fundierten Wissens und der langjährigen Erfahrung gerne auf.

Bitte denken Sie daran, dass vor allem längerfristig angelegte Verträge, wie z.B. Erbverträge, der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung bedürfen.