Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Versicherungsrecht

Versicherungen werden immer geiziger.

Das Versicherungsrecht umfasst alle privaten Versicherungsverträge. Es ist damit von den gesetzlichen Versicherungen, wie z.B. der gesetzlichen Rentenversicherung, abzugrenzen.

Durch den Abschluss von privaten Versicherungsverträgen, insbesondere der Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Lebensversicherung, können die gesetzlichen Pflichtversicherungen sinnvoll ergänzt werden. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles kann es allerdings schnell zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen, ob oder in welcher Höhe die Versicherungsleistung auszuzahlen ist.

Insbesondere führen vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen immer wieder dazu, dass Ansprüche der Versicherungsnehmer untergehen, da diese ihre Ansprüche nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist geltend gemacht haben. Als wichtige Beispiele sind hier für die private Unfallversicherung die sofortige Anzeigepflicht des Unfalls sowie die Feststellung der Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis anzuführen.

Durch die tägliche Auseinandersetzung mit Versicherern und deren Ablehnungsverhalten wird unser versicherungsrechtliches Verständnis immer wieder aufs Neue trainiert. Uns sind kaum noch Verweigerungshaltungen der Versicherer unbekannt, vor allem in Bereichen, mit denen wir uns tagtäglich beschäftigen, wie etwa der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung sowie Probleme bei der Geltendmachung von Brandschäden, Einbruchdiebstahl oder Kfz-Diebstahl.

Ihr Ansprechpartner für Versicherungsrecht in unserem Hause ist Rechtsanwalt Jochen Breitenbach.