Bensheim

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Kunst- und Antiquitätenrecht

Schnittstelle zwischen ideellem und wirtschaftlichem Interesse.


Die im Kunst- und Antiquitätenrecht aufkommenden Rechtsfragen und -probleme sind dabei ebenso vielfältig, wie die „Kunst“ selbst: Immer dann, wenn ein Künstler, ein Kunstwerk oder Kunst allgemein mit Gesetzen in Berührung kommt, kann von Kunstrecht gesprochen werden.


Das Kunstrecht ist ein Querschnittsrechtsgebiet. Spezielle Kenntnisse im Auktions- und Kaufrecht sowie im Urheberrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Steuerrecht sind unerlässlich. Wobei auch andere Rechtgebiete, wie etwa das Leasingrecht, das Vertragsrecht, das Rundfunk- und Medienrecht, das Vereins- und Stiftungsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Versicherungsrecht, das internationale Privatrecht und das Völkerrecht, in Teilen immer wieder tangiert werden.

Da es im Kunst- bzw. Antiquitätenrecht vornehmlich um den Handel von Kunst und Kunstgegenständen geht, ist regelmäßig die Erstellung und rechtliche Beurteilung von Kaufverträgen über Kunst, Kunstgegenstände oder Kulturgütern sowie die Klärung von Eigentumsfragen erforderlich. Weiterhin betroffen ist der Kulturgüterschutz, welcher den Denkmalschutz, und den Schutz nationalen Kulturguts vor der Abwanderung ins Ausland beinhaltet.

Aufgrund der breiten, fachlichen Aufstellung und langjährigen Erfahrung sind wir in unserer Sozietät - als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland - der ideale Ansprechpartner für die Verfolgung Ihrer kunst- bzw. antiquitätenrechtlichen Interessen.