Sport- und Vereinsrecht
27.05.2011 Schadensersatz nach Knallkörper-Wurf im Stadion
Jeder Besucher eines Fußballstadions schließt durch den Erwerb einer Eintrittskarte mit dem Veranstalter, also dem Stadionbetreiber oder dem jeweiligen Heimverein, einen Vertrag ab, der auch dem Schutz der teilnehmenden Mannschaften dient. Verhält sich der Besucher nicht vorschriftsmäßig ist er schadensersatzpflichtig. Der Schaden kann auch in einer Verbandsstrafe bestehen, die einem der beteiligten Vereine wegen des Verhaltens seiner Anhänger auferlegt wird.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2011, Aktenzeichen 22 O 20/11
25.02.2011 Täuschung über Gründungsjahr eines Vereins
Vereinsrechtlich sieht § 57 BGB vor, dass der Name des Vereins in der Vereinssatzung enthalten sein und sich von denen der bereits eingetragenen ortsansässigen Vereine deutlich unterscheiden muss. Ansonsten besteht weitgehende Wahlfreiheit. Beim Gründungsjahr als Namensbestandteil sollte sich der Verein aber nicht zu alt machen. Wie bei Unternehmen gilt in entsprechender Anwendung zu § 18 HGB (Handelsgesetzbuch) auch im Vereinsrecht der Grundsatz der Namenswahrheit. Der Vereinsname darf daher nicht über Art und Größe des Vereins, die Zusammensetzung seiner Mitglieder oder sonstige Verhältnisse täuschen. Hierzu gilt auch die weit verbreitete Angabe des Gründungsjahres im Vereinsnamen. Danach darf sich der Verein nicht älter machen, als er eigentlich ist. Mit der Jahreszahl wird nämlich insbesondere dann, wenn diese auf ein bereits länger zurückliegendes Gründungsjahr hinweist, der Eindruck von Tradition und Beständigkeit vermittelt. Das Gericht darf daher die Eintragung in das Vereinsregister ablehnen, wenn die angegebene Jahreszahl nicht dem tatsächlichen Gründungszeitpunkt entspricht.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 25.02.2011, Aktenzeichen 7 Wx 26/10
17.02.2011 Exklusivübertragung von WM-Fußballspielen
Ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung aller Spiele der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft auf einem Bezahlfernsehsender verbieten, um für seine Bevölkerung die Möglichkeit sicherzustellen, diese Ereignisse auf einem frei zugänglichen Fernsehsender zu verfolgen.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.02.2011, Aktenzeichen: T-385/07, T-55/08, T-68/08.
Zeige 1 - 3 von 3 Artikeln
